21.02.2022
Lesezeit: 6 min

Einzelunternehmen verkaufen – Alles Wissenswerte auf einen Blick

Wenn Sie Ihr Einzelunternehmen verkaufen möchten, gilt es den Unternehmensverkauf genauso gründlich zu planen und abzuwickeln, wie es bei allen anderen Unternehmens-Rechtsformen der Fall sein sollte. Dazu raten Ihnen unsere Transaktions-Experten aus gleich mehreren Gründen:

  • Unabhängig von der Größe Ihrer Firma werden Sie als professioneller Unternehmer bei den Verhandlungen im Unternehmensverkauf ernst genommen.

Durch eine gründliche Vorbereitung des Firmenverkaufs können Sie höchstmögliche Gewinne erzielen.

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Dies bedeutet konkret, dass Sie alle Schritte eines Unternehmensverkaufs durchlaufen, wie bei allen anderen professionellen Firmenverkäufen – bloß, je nach Größe der Einzelfirma, womöglich in weniger komplexen Strukturen. Schließlich ist die Rechtsform „Einzelunternehmen" vor allem bei kleinen und mittleren Firmen am meisten verbreitet.

Der Verkauf einer Einzelfirma kann also in folgende Phasen aufgeteilt werden:

  • Vorbereitungsphase zum Verkauf eines Einzelunternehmens
  • Vermarktungsphase einer Einzelfirma
  • Verhandlungsphase im Unternehmensverkauf
  • Vertragsphase bei der Veräußerung einer Einzelfirma

Nachfolgend gehen wir auf konkrete Fragestellungen ein, die Sie sich als Einzelunternehmer stellen könnten, wenn Sie einen Firmenverkauf planen. Lesen Sie weiter, um gut informiert und vorbereitet zu sein.

Was ist ein Einzelunternehmen bzw. wann ist man Einzelunternehmer?

Ein Einzelunternehmen ist – wie der Name schon sagt – ein Unternehmen, das von einer einzelnen, natürlichen Person gegründet wurde. Dabei ist eine natürliche Person ein Mensch, der, laut Handelsgesetzbuch (HGB), Rechte und auch Pflichten hat. Das Pendant zur natürlichen Person ist die sogenannte juristische Person. Diese Bezeichnungen haben im römischen Recht ihren Ursprung.

In Ihrer Rolle als Einzelunternehmer kann besagte natürliche Person ein Gewerbe betreiben, eine freiberufliche Tätigkeit ausüben oder auch einen landwirtschaftlichen Betrieb führen. Das Unternehmen wird in der Regel unter Ihrem Namen geführt. Handelt es sich beim Unternehmer um einen eingetragenen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB), wird die Bezeichnung der Firma mit dem Kürzel „e.K.“ für eingetragener Kaufmann/eingetragene Kauffrau vollständig. Deshalb wird sie auch einzelkaufmännisches Unternehmen genannt.

Da eine Einzelfirma zu gründen denkbar einfach, günstig und risikofrei ist, bietet diese Rechtsform für viele einen guten Einstieg in die Selbstständigkeit.

Wie funktioniert eine Einzelfirma?

Eine Einzelfirma wird zwar von einer einzelnen Person gegründet, diese kann und darf aber selbstverständlich Mitarbeiter beschäftigen. Im Falle eines Einzelunternehmens haftet der Gründer bzw. Inhaber bis zu 100 Prozent selbst.

Grundsätzlich muss ein Sologründer seine Firma nicht ins Handelsregister eintragen lassen. Dies muss nur dann erfolgen, wenn der Jahresumsatz eine Höhe von 250.000 Euro erreicht. Ein einzelkaufmännisches Unternehmen muss zunächst lediglich beim Finanzamt angemeldet sein, u.a. um eine Steuernummer zu erhalten.

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Kann man eine Einzelfirma verkaufen?

Ja, man kann eine Einzelfirma verkaufen. Da im Fall einer Einzelfirma Unternehmen und Unternehmer aber gleich und somit juristisch untrennbar sind, kann der Verkauf nur in bestimmten Rahmenbedingungen erfolgen.

Verkauf eines Einzelunternehmens – der Asset Deal

Ein Einzelunternehmen kann nur als Asset Deal verkauft werden. Das bedeutet: Im Zuge der Veräußerung wird das Firmenvermögen d.h. die Wirtschaftsgüter an den Käufer übertragen.

Einzelunternehmen: Anteile verkaufen – der Share Deal

Eine Einzelfirma über einen Share Deal zu verkaufen, ist nicht möglich. Warum? Bei einem Share Deal handelt es sich um den Verkauf von Firmenanteilen. Eine Einzelfirma besitzt aber keine Anteile, denn sie hat nur einen Inhaber und keine weiteren Gesellschafter, die über Anteile verfügen könnten.

Kaufgegenstände eines Einzelunternehmens

Laut Asset Deal werden also Assets, d.h. materielle und/oder immaterielle Vermögensgegenstände bei der Überführung einer Einzelfirma verkauft. Diese Gegenstände gilt es vollständig in den Verträgen aufzulisten.

Hierbei wird empfohlen, die zu übertragenen Güter konkret und bis ins Detail zu definieren. Diese Gründlichkeit kann Ihnen später viel Ärger ersparen, sollte es zu Streitigkeiten mit dem Käufer des Unternehmens kommen.

Denken Sie bei der Auflistung der Vermögensgegenstände bei einem Asset Deal nicht nur an die Güter, die in den Besitz des Käufers übergehen. Listen Sie am besten auch die Vermögensgegenstände auf, die nicht Teil des Vertrags sind.

Kaufgegenstände eines Unternehmens könnten u.a. folgende sein:

  • Anlagevermögen, also Vermögensgegenstände wie Gebäude, Grundstücke, Maschinen, Ausstattung etc.
  • Kunden
  • Lieferantenbeziehungen
  • Mitarbeiter
  • Website-Domain
  • Warenlager
  • u.v.m.

Den Wert eines Einzelunternehmens ermitteln

Zum Ablauf der Veräußerung einer Einzelfirma gehört die Wertermittlung. Der Wert eines Einzelunternehmens wird in der Regel mit dem Ertragswertverfahren berechnet. Im Grunde bedeutet dies, dass sich der Wert einer solchen Firma aus den Gewinnen ableiten lässt. Die Höhe des Gewinns besteht dann aus der operativen Gewinnmarge nach Steuern und – sofern zutrifft – aus dem Unternehmergehalt.

Einzelunternehmen mit Schulden verkaufen

Je nachdem, um welche Schulden es sich handelt, kann sich der Verkauf eines einzelkaufmännischen Unternehmens mit Schulden schwierig gestalten – möglich ist so eine Veräußerung aber durchaus. Wenn zum Beispiel ein laufender Bankkredit zu den genannten Schulden zählt, muss die Kreditinstitut der Übertragung der Schulden zustimmen. Das ist nur eine der vielen Hürden, die Sie nehmen müssen.

Am besten konsultieren Sie einen erfahrenen Berater, der auf Unternehmensverkäufe spezialisiert ist. So vermeiden Sie unnötige Fehler und Unannehmlichkeiten.

Steuerliche Fragen beim Verkauf einer Einzelfirma

Wie bei allen Rechtsformen, so sind auch bei einzelkaufmännischen Unternehmen Steuerthemen von großer Bedeutung. Denn auch der Verkauf eines einzelkaufmännischen Unternehmens hat natürlich Steuerfolgen.

Grundsätzlich gilt: Machen Sie von keinen der möglichen steuerrechtlichen Privilegien bei der Veräußerung Gebrauch, ist diese im Jahr des Verkaufs voll einkommensteuerpflichtig.

Wichtig zu beachten ist, dass Verkaufspreis und Veräußerungserlös nicht dasselbe sind. Vom Verkaufspreis werden u.a. die Kosten für Anwälte, Steuerberater und Co. abgezogen, bevor die Restsumme (der Veräußerungsgewinn) besteuert wird.

Gern beantworten wir Ihre konkreten Fragen zum Thema „Steuern" in einem persönlichen Beratungsgespräch. Kommen Sie gern auf uns zu.

Einzelunternehmen verkaufen, Steuern sparen

In manchen Fällen lässt sich beim Verkauf einer Einzelfirma die Steuerlast reduzieren:

  • Wenn Sie sich im höheren Alter, konkret nach Vollendung Ihres 55. Lebensjahres für den Verkauf Ihres Betriebs entscheiden, können Sie von größeren Steuervorteilen profitieren: Hier wird für den Verkaufserlös nur 56 Prozent des normalen Steuersatzes angesetzt.
  • Wenn Sie Ihren Betrieb im Rahmen einer kleinen Transaktion mit einem Verkaufserlös veräußern, können Sie einen Freibetrag geltend machen. Konkret handelt es sich um 45.000 EUR Freibetrag bei Transaktionen bis 135.000 EUR. Dies bringt nur bis zu einem Verkaufspreis von maximal 180.000 Euro Steuervorteile.
  • Für alle besteht die Möglichkeit, von der sogenannten Fünftel-Regelung zu profitieren.

Mehr zum Thema „Steuern sparen beim Unternehmensverkauf" finden Sie in unserem entsprechenden Beitrag.

Die Umwandlung von Einzelunternehmen in andere Unternehmensformen

Unter Umständen kann es aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein, ein einzelkaufmännisches Unternehmen in eine GmbH, eine GbR, eine UG oder in eine andere Personengesellschaft umzuwandeln.

Zum einen kann durch eine Umwandlung gegebenenfalls die Steuerlast reduziert werden. Zum anderen ist ein häufiger Grund für die Umwandlung der Wunsch, anderen Personen eine Beteiligung am Unternehmen zu gewähren. Dies wäre bei einer Einzelfirma, die gesetzlich nur einen Inhaber vorsieht, nicht möglich.

Bei so einer Umwandlung spricht man häufig von einem Verkauf, selbst dann, wenn Veräußerer und Käufer dieselbe Person sind.

Einzelunternehmen verkaufen an GmbH

Wie wird ein Einzelunternehmen an eine GmbH verkauft, d.h. in eine GmbH umgewandelt? Vereinfacht läuft der Prozess wie folgt ab: Als Einzelunternehmer übertragen Sie das gesamte Vermögen Ihres Solo-Betriebs in eine GmbH und erhalten im Gegenzug, quasi als Verkaufspreis, Anteile an dieser GmbH.

Die Vermögensgegenstände dieser Unternehmung gehören nach der Übertragung also nicht mehr unmittelbar Ihnen (wie es beim Einzelunternehmen der Fall war), sondern der GmbH, die als juristische Person gilt. Die GmbH wiederum gehört Ihnen, dem früheren Einzelunternehmer.

Möchten Sie mehr Details erfahren? Wir erklären Ihnen den Ablauf gern im Detail. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Nachfolge eines Einzelunternehmens

Selbst dann, wenn ein Verkauf zum aktuellen Zeitpunkt nicht angedacht ist, gehört die frühzeitige und vollständige Regelung der Unternehmensnachfolge zu den Aufgaben eines jeden Einzelunternehmers. So kann eine ungewollte Betriebsaufgabe bzw. -auflösung verhindert werden.

Wenn es um das Thema Nachfolge geht, ist es – wie bei anderen Unternehmensformen so auch bei einem einzelkaufmännischen Unternehmen – die primäre Frage, ob die Nachfolge familienintern erfolgt oder über einen externen Dritten geregelt wird.

Bei einer Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie kommen in erster Linie Schenkung und Vererbung als Mittel zur Nachfolgeregelung im Einzelunternehmen in Frage. An Drittparteien kann das Unternehmen durch einen Verkauf übertragen werden.

Steht ein Nachfolger fest, empfiehlt es sich, diesen als Alleinerben zu definieren. So können Sie sicherstellen, dass im Sinne einer Gesamtrechtsnachfolge Vermögen und Kapital auf den Nachfolger allein übergehen. So können Sie verhindern, dass eine Erbengemeinschaft entsteht, die mit vielen Risiken in Form von Streitigkeiten verbunden ist.

Fazit: Verkauf eines Einzelunternehmens

Im Falle einer Einzelfirma ist Unternehmer und Unternehmen nicht voneinander trennbar. Eine einzige, natürliche Person ist Inhaber und sie haftet auch vollständig mit seinem Gesamtvermögen, Einzelfirmen haben also keine Gesellschafter, die Anteile besitzen würden.

Aus diesem Grund kann eine Einzelfirma nur über einen Asset Deal verkauft werden. Dies bedeutet, dass im Zuge einer Veräußerung materielle und immaterielle Vermögensgüter an den Erwerber übertragen werden.

Das Thema Steuern spielt beim Verkauf einer Einzelfirma ebenso eine wichtige Rolle. Beim Verlauf eines Solounternehmens gibt es einige steuerrechtliche Vorteile, von denen Sie als Einzelunternehmer unter Umständen profitieren. Diese umfassen vor allem altersbedingte Privilegien sowie Vorteile, die den Kauferlös betreffen. Diese Vorteile können die Steuerlast erheblich reduzieren.

In diesem Zusammenhang ist auch die Nachfolge eines einzelkaufmännischen Unternehmens wichtig zu erwähnen. Die rechtzeitige Regelung der Unternehmensnachfolge erspart Ihnen viel Ärger und sorgt dafür, dass Ihr Betrieb noch lange besteht. Hierbei kommen Möglichkeiten wie Schenkung, Vererbung und Verkauf in Frage.

Haben Sie Fragen zum Unternehmensverkauf?

Ganz gleich, welche Rechtsform Ihre Firma besitzt, unsere erfahrenen Transaktions-Experten stehen Ihnen bei jeglichen Fragen rund um das Thema Unternehmensverkauf zur Verfügung.

Benötigen Sie einen Kaufvertrag über ein Einzelunternehmen und suchen nach einem geeigneten Muster? Oder sind Sie noch auf der Suchen nach potenziellen Interessenten und Käufern? Wir sind für Sie da. Auf Wunsch begleiten wir Sie gern durch den gesamten Verkaufsprozess – von der Wertermittlung Ihres Unternehmens über die Käuferakquise bis hin zum Abschluss des Unternehmenskaufvertrags.

Kontaktieren Sie uns noch heute und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit unseren Experten für ein unverbindliches Erstgespräch. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.


Christina von Bergwelt

Christina von Bergwelt

M&A Analyst

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