Schenkungsteuer

Die Schenkungsteuer fällt während der Schenkung von Vermögen unter Lebenden an. Sie fällt auch auf Betriebsvermögen an.

Als Schenkung ist eine Zuwendung zu verstehen, bei der jemand eine andere Person mit Hilfe des eigenen Vermögens bereichert und sich beide Parteien einig sind, dass diese unentgeltlich, oder ohne Gegenleistung überreicht wird.

Schenkungsfreibeträge von der Schenkungssteuer definieren sich anhand des Verwandtschaftsgrades des Beschenkten.

Dabei werden folgende Steuerklassen unterschieden:

Steuerklasse I: In diese Steuerklassen fallen Eltern, Kinder, Ehepartner oder Enkel

Steuerklasse II: In diese Steuerklasse fallen Geschwister

Steuerklasse III: In diese Steuerklasse fallen alle Übrigen, die nicht in eine der vorgenannten Steuerklasse eingeordnet werden können

Im zweiten Schritt der Berechnung wird der Freibetrag abgezogen, dieser kann einen Höchstsatz von 500.000 Euro für Ehepartner betragen.

Hauptunterschied zwischen der Erbschaftssteuer und der Schenkungssteuer ist, dass bei der Schenkungssteuer beide involvierten Parteien noch am Leben sind. Die Schenkungssteuer ergänzt die Erbschaftssteuer. Auch die steuerliche Gestaltung der Schenkungssteuer entspricht weitgehend der Erbschaftssteuer.

Welche Steuern während eines Unternehmensverkaufs anfallen, erfahren Sie in unserem Artikel Unternehmensverkauf - Welche Steuern fallen an?.

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