Einzelunternehmen

Als Einzelunternehmen werden alle Unternehmen bezeichnet, die von einer Einzelperson gegründet wurden.

Machen sich Gewerbetreibende oder Freiberufler selbstständig, gründen sie dementsprechend ihr eigenes Einzelunternehmen und sind Inhaber dessen.

Ein Einzelunternehmen kann von jeder natürlichen Person auch ohne das Vorliegen großer finanzieller Rücklagen gegründet werden, da die persönliche, uneingeschränkte Haftung auch das private Vermögen umfasst.

Die Person ist dann gemäß § 1 Abs. 1 oder § 2 Handelsgesetzbuch ein Kaufmann. Wenn er einer Tätigkeit nachgeht, die keinen kaufmännischen Geschäftsbetrieb erfordert, ist er als Kleingewerbetreibender gemäß § 1 Absatz 2 Handelsgesetzbuch zu sehen.

Ein Eintrag im Handelsregister ist nicht erforderlich, solange der Einzelunternehmer nicht die Kaufmannseigenschaft erreicht. Typischerweise arbeitet ein Einzelunternehmer allein, jedoch können auch Mitarbeiter eingestellt werden.

Lesen Sie in unserem Artikel Einzelunternehmen verkaufen – Alles Wissenswerte auf einen Blick mehr darüber, worauf es beim Verkauf eines Einzelunternehmens ankommt.

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