Asset Deal

Grundsätzlich gibt es bei einem Unternehmenskauf zwei Wege: den Asset Deal und den Share Deal. Innerhalb eines Share Deals werden Firmenanteile im Rahmen eines Firmenverkaufs veräußert.

Im Gegensatz dazu geht bei einem Asset Deal im Zuge des Unternehmenskaufes, das Firmenvermögen, sprich, Vermögensgegenstände, wie Immobilien oder Mobiliar auf den Käufer über.

Die einzelnen übertragenen Wirtschaftsgüter können dabei grundsätzlich

  • materielle Wirtschaftsgüter, wie Grundstücke, Gebäude und Maschinen
  • immaterielle Wirtschaftsgüter, wie Patente, Lizenzen und
  • weitere Rechtsverhältnisse sein

Dabei fallen auf den Veräußerungsgewinn sowohl Körperschaftsteuer als auch Gewerbesteuer an.

Der Unternehmer verkauft dementsprechend sein Vermögen an den Verkäufer, dieser übernimmt jedoch keine Schulden des Unternehmens.

Bei einem Asset Deal müssen nicht alle Vermögensgegenstände veräußert werden. Die übrigen Vermögensgegenstände verbleiben in der Gesellschaft des Verkäufers und werden entweder weiter selbst genutzt oder an andere Käufer verkauft.

Grundsätzlich gestaltet sich der Asset Deal wesentlich aufwendiger als der Share Deal, da hier jedes einzelne Wirtschaftsgut bewertet und aufgelistet werden muss. Der Käufer kann sich dafür frei entscheiden, welche Wirtschaftsgüter er kaufen möchte und welche nicht.

Unter dem Artikel Share Deal finden Sie mehr zu dem Thema.

Lesen Sie jetzt auch eine unserer Erfolgsgeschichten in Verbindung mit einem Asset Deal.

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