KG

Die Kommanditgesellschaft – kurz KG – ist eine Personengesellschaft, die ein Handelsgewerbe betreibt.

Mindestens ein Gesellschafter (der Komplementär) haftet dabei persönlich und uneingeschränkt, während mindestens ein weiterer Gesellschafter (der Kommanditist) beschränkt haftet. Auch juristische Personen können Komplementär oder Kommanditist sein.

Die Haftsumme des Kommanditisten muss ins Handelsregister eingetragen werden.

Die Stellung des Komplementärs entspricht im Wesentlichen der Gesellschafterposition in der offenen Handelsgesellschaft (OHG), die des Kommanditisten ähnelt dem GmbH-Gesellschafter ohne Geschäftsführungsbefugnis. Somit stellt die KG eine Mischform aus Personen- und Kapitalgesellschaft dar.

Vorteile einer Kommanditgesellschaft sind beispielsweise:

  • Eine hohe Kreditwürdigkeit
  • Kommanditist bietet breite Kapitalbasis
  • Eignet sich für Familiengesellschaften
  • Dem unbeschränkt Haftenden obliegt die Geschäftsführung

Nachteile einer solchen Unternehmung ergeben sich ebenfalls:

  • Starkes Vertrauensverhältnis notwendig, da Komplementäre Einzelvertretungsmacht besitzen
  • Uneinigkeiten können den Bestand der Gesellschaft gefährden
  • Volle unbeschränkte Haftung der Komplementäre
  • Nachfolgeprobleme, falls Testament und Gesellschaftsvertrag sich unterscheiden
  • Kommanditist kann trotz Haftungsbegrenzung großen Einfluss nehmen

Weitere Rechtsformen können unter den Artikeln GbR, AG, GmbH, GmbH & Co.KG und KG eingesehen werden.

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