GbR

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts – kurz GbR – ist eine privatrechtliche Personengesellschaft, die einen gewerblichen Zweck, aber keinen Handelszweck verfolgen darf.

Diese Gesellschaftsform wird häufig von Freiberuflern im Zusammenhang mit Gemeinschaftspraxen oder Sozietäten genutzt.

Die GbR-Gesellschafter haften dabei nicht nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen, sondern auch mit ihrem Privatvermögen. Sie haben aber gleichzeitig mehr direkten Einfluss auf ihr Unternehmen als innerhalb anderer Gesellschaften.

Wegen der einfachen Formvorschriften und Voraussetzungen ist die GbR auch bei Existenzgründern beliebt. Weitere Vorteile der Personengesellschaft einer GbR sind beispielsweise:

  • Es wird kein Mindestkapital benötigt
  • Es genügt ein formfreier schriftlicher oder mündlicher Gesellschaftsvertrag
  • Sie besitzt eine einfache Buchführung
  • Durch private Haftung hohes Ansehen bei Kreditinstituten

Die Nachteile einer GbR sind:

  • Die Gesamtschuldnerische Haftung der Gesellschafter
  • Außer in Form eines Kleingewerbes ist kein Gewerbebetrieb möglich
  • Es muss eine einstimmige Beschlussfassung berücksichtigt werden
  • Die Gewinne werden privat besteuert

Wird ein Handelsgewerbe im Rahmen einer GbR betrieben, wird diese automatisch zu einer offenen Handelsgesellschaft (OHG).
Weitere Rechtsformen können unter den Artikeln AG, GmbH, GmbH & Co.KG und KG eingesehen werden.

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