Ertragswertverfahren

Das Ertragswertverfahren gehört zu den Bewertungsverfahren für ein Unternehmen im Rahmen einer Transaktion.

Beim Ertragswertverfahren wird das Unternehmen als Investition betrachtet. Die Bewertung findet also nur auf Grundlage der künftig zu erwartenden Erträge (und Aufwendungen) aus der unternehmerischen Produktions- und Absatztätigkeit statt. Durch Abzinsung dieser wird der heutige Wert (Barwert) des Unternehmens ermittelt.

Die Abzinsung erfolgt mit einem Kapitalisierungszins, der sich aus einem risikofreien Basiszins und einer angemessenen Risikoprämie für das Unternehmen zusammensetzt.

Möchte man keine detaillierte Planung der nächsten Geschäftsjahre durchführen, kann man den nachhaltigen Betriebsgewinn auch vereinfacht auf Grundlage der bereinigten durchschnittlichen Betriebsgewinne der letzten drei Geschäftsjahre schätzen und mit dem Kapitalisierungszinsfuß diskontieren:

Ertragswert = (nachhaltiger Betriebsgewinn * 100) / Kapitalisierungszinsfuß

Eines der bekanntesten Ertragswertverfahren ist das sogenannte Discounted-Cash-Flow-Verfahren (DCF). Eine weitere Methoden zur Bestimmung des Unternehmenswertes ist beispielsweise das Substanzwertverfahren.

Die Basis der Kaufpreisermittlung im Zuge eines Unternehmensverkaufes bildet zudem eine erste indikative Unternehmensbewertung, die Sie von unseren kompetenten Beratern bei CARL durchführen lassen können.

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