Share Deal
Im Vergleich zum Asset Deal, bei dem im Rahmen eines Unternehmensverkaufs das Firmenvermögen veräußert wird, gehen bei einem Share Deal einzelne oder alle Firmenanteile auf den Käufer über.
Deswegen bezeichnet man einen Share Deal auch häufig als Anteilskauf. Auch die Unternehmensform spielt dabei keine Rolle: verkaufte Anteile können entweder Aktien (AG), Geschäftsanteile (GmbH) oder Kapitalanteile (KG, OHG) sein. Nur, falls es sich um ein Einzelunternehmen handelt, kann ein Share Deal aufgrund fehlender zusätzlicher Anteilsinhaber nicht realisiert werden.
Da der Verkäufer alle Rechte und Pflichten abtritt, wird hier im Gegensatz zum Asset Deal die gesamte Eigentümerschaft am Unternehmen abgegeben.
Eine ausführliche Darstellung des gesamten Verkaufsprozesses während eines Unternehmensverkaufes finden Sie in unserem Artikel: Der Ablauf eines Unternehmensverkaufs – so wickelt man einen Firmenverkauf ab.
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