AG

Eine Aktiengesellschaft – kurz AG – ist eine unpersönliche Unternehmensform: eine Kapitalgesellschaft und damit eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die Gesellschafter (Aktionäre) beteiligen sich in der Regel mit Einlagen am Aktienkapital. So ist das Grundkapital auf Aktien einer größeren Zahl von Kapitalgebern aufgeteilt und sieht von der privaten Haftung ab.

Sofern die entsprechenden Voraussetzungen für einen Börsengang erfüllt sind, können die Aktien einer AG auch an der Börse gehandelt werden. Vorteile einer Aktiengesellschaft:

  • Durch die Standardisierung und Streuung der Unternehmensanteile ist es oftmals einfacher, durch eine Vielzahl an Kapitalgebern eine große Menge an Kapital zu akquirieren
  • Für die Aktionäre ist es gleichzeitig leichter, Anteile zu handeln, da sie jederzeit die Aktie an der Börse verkaufen können
  • Zudem erfolgt eine Trennung von Geschäftsführung (in der Regel der Vorstand) und Mittelbereitstellung (durch die Aktionäre)

Betrachtet man ihren Aufbau, so besteht eine AG aus folgende Teilbereichen:

  • Hauptversammlung, bestehend aus Aktionären und Aktionärsvertretern
  • Aufsichtsrat, bestehend aus von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern und
  • Vorstand, bestehend aus vom Aufsichtsrat gewählten Personen

Die verschiedenen Aufgaben der einzelnen Organe sind dabei streng voneinander getrennt und stellen das Funktionieren der Aktiengesellschaft sicher.

Grundsätzlich ist die Rechtsform der AG vor allem bei Großunternehmen typisch, wird aber auch von größeren mittelständischen Unternehmen und Familienunternehmen genutzt.

Weitere Rechtsformen können unter den Artikeln GbR, GmbH, GmbH & Co.KG, KG und OHG eingesehen werden.

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