06.06.2023
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Diese neuen Regelungen gelten für Unternehmen ab 2023

Die Rechtssicherheit ist für alle Unternehmen ein entscheidendes Thema. Deshalb müssen Entscheider sich über Anpassungen im Gesetzestext stets auf dem Laufenden halten. Auch mit Beginn des Jahres 2023 sind diverse Änderungen in Kraft getreten. Hinzu kommen Neuerungen, die für die nahe Zukunft beschlossen wurden und schon jetzt bei unternehmerischen Planungen zu berücksichtigen sind. Damit Unternehmer den Überblick behalten, haben wir einige zentrale Updates aus den wichtigsten Bereichen zusammengetragen.

Vorübergehende Maßnahmen aufgrund von Pandemie und Inflation

Da zuerst die Corona-Pandemie und anschließend die hohe Inflation infolge des Ukraine-Kriegs auch die deutsche Wirtschaft stark belastet hat, wurden in jüngster Vergangenheit verschiedene temporäre Maßnahmen- und Entlastungspakete verabschiedet. Um die Auswirkungen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie abzumildern, gilt seit Juli 2020 in der Gastronomie eine auf 7 Prozent herabgesenkte Umsatzsteuer. Zuletzt wurde diese vorübergehende Regelung bis Ende 2023 verlängert. Neu hinzu gekommen ist hingegen die Gas- und Strompreisbremse. Ab März 2023 gelten auch hier rückwirkend bis zum Jahresanfang verschiedene Bremsen, die die Energiekosten je nach Unternehmensgröße bis zu einem gewissen Prozentsatz des Vorjahresverbrauchs deckeln. Mit dem dritten Entlastungspaket wurde die Umsatzsteuer für Gaslieferungen ebenfalls von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Die Änderungen haben mindestens bis April 2024 Bestand.

Gewerbe- und Gesellschaftsrecht

Auch aus dem Gewerbe- und Gesellschaftsrecht gibt es Neuheiten. Da diese Bereiche die Rahmenbedingung für das wirtschaftliche Handeln von Unternehmen festlegen, können die Auswirkungen bedeutsam sein. Ab 2023 gelten folgende Änderungen.

Neues Gesellschaftsregister

Wer eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), offene Handelsgesellschaft (OHG) oder KG betreibt, muss sich ab 2023 auf neue Regularien vorbereiten. Hintergrund ist die Modernisierung des bisherigen Personengesellschaftsrechts. Teil dieses Vorstoßes ist auch die Einführung eines neuen Gesellschaftsregisters. Mit der Eintragung sind jedoch gewisse Pflichten verbunden. Die betroffenen Gesellschaften sollten in jedem Fall prüfen, ob eine Anpassung der Satzung nötig wird.

Änderungen in der Gewerbeordnung

Schon seit Ende 2022 gab es verschiedene Änderungen an der Gewerbeordnung. So wurde die Vorgaben zur Meldung der zu überprüfender Personen bei einer Zuverlässigkeitsprüfung bei den zuständigen Behörden verschärft. Auch fand eine Neuregelung der Zusammenarbeit von Behörden und grenzüberschreitend tätigen Versicherungsvermittlern statt. Vermittler müssen nun mit der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens rechnen, wenn erforderliche Weiterbildungen nicht absolviert werden. Gewerbetriebenden, die ohne Erlaubnis zugleich einer Tätigkeit als Vermittler nachkommen, drohen ebenfalls Bußgelder.

Energie und Nachhaltigkeit

Spätestens durch das Thema Klimawandel hat sich viel in Sachen Nachhaltigkeit getan. Neben Initiativen aus der Wirtschaft arbeiten auch die EU und der deutsche Gesetzgeber an immer strengeren Vorgaben zur Dekarbonisierung und ressourcenschonenden Produktionsprozessen. Die nachfolgenden Neuerungen dürften daher für viele Unternehmen interessant sein.

Kennzeichnungspflicht und Registrierung elektronischer Geräte

Neue Elektrogeräte müssen ab Januar 2023 mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet werden. Es zeigt an, dass eine Entsorgung des Elektrogeräts im Hausmüll nicht erlaubt ist. Die Vorgabe besteht zwar schon seit Längerem, doch bisher gab es noch Ausnahmen im B2B-Bereich. Geräte, die sich bereits im Umlauf befinden, brauchen keine nachträgliche Kennzeichnung. Anbieter von Onlinehandelsplätzen oder Fulfillment-Leistungen dürfen zudem nur noch Produkte von registrierten Produzenten anbieten. Bei Verstoß frohen Bußgelder.

Neue Dekarbonisierungsmaßnahmen und PV-Anlagenpflicht

Eine geplante Erhöhung der CO2-Äquivalent-Bepreisung wurde vorerst verschoben. Somit bleibt es auch 2023 beim aktuellen Preis von 30 Euro pro Tonne. Trotzdem gibt es geänderte Vorschriften für das nationale Emissionshandelssystem. So müssen Unternehmen ab Januar ein zertifiziertes Energie- und Umweltmanagementsystem einrichten. Ausnahmen gelten aber für Betriebe, die in den vergangenen drei Jahren nachweislich weniger als 10 Gigawattstunden Energie aus fossilen Brennstoffen genutzt haben. Zusätzlich ist ein stufenweiser Anstieg der Investitionen in Dekarbonisierungsmaßnahmen als Voraussetzung für Zuschüsse vorgesehen. Ausschlaggebend für die Maßnahmen sind die von der EU vorgegebenen Vergleichs- und Grenzwerte für Produkte. Eine weitere Neuheit ist die Photovoltaikpflicht für Gewerbe-Neubauten. Ob und ab wann diese gilt, ist allerdings von verschiedenen baulichen Voraussetzungen und dem jeweiligen Bundesland abhängig.

Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz tritt in Kraft

Das Lieferkettengesetz wurde im Vorfeld viel diskutiert, bevor es am 01.01.2023 als Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz in Kraft getreten ist. Durch das Gesetz sollen Unternehmen aus Deutschland dazu verpflichtet werden, gewisse Standards bei der Einhaltung von Menschenrechten im Hinblick auf globale Lieferketten zu berücksichtigen. Aktuell gelten die neuen Anforderungen zuerst nur für Unternehmen, die mehr als 3.000 Mitarbeiter beschäftigen. In Zukunft können diese ebenfalls für das Handeln von direkten und sogar indirekten Zulieferern verantwortlich gemacht werden. Kleinere Unternehmen, die als Zulieferer agieren, müssen sich daher darauf einstellen, dass sich im B2B-Business strengere Kontrollen beim Tracking und Reporting etablieren.

Steuern und Finanzen

Das deutsche Finanz- und Steuerrecht ist sehr komplex, aber für die Führung eines erfolgreichen Unternehmens auch besonders wichtig. Da der Gesetzgeber jedes Jahr kleinere und größere Modifikationen vornimmt, sollten Wirtschaftsakteure die Entwicklungen gut beobachten. Nicht selten haben Neuregelungen nämlich auch Auswirkungen auf die eigenen Geschäftstätigkeiten. Im Folgenden die wichtigsten Neuerungen ab 2023.

Schnellere Online-Unternehmensgründung

Mit dem bereits geltenden Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) von 2021/22 wurde das Verfahren zur Unternehmensgründung um die Möglichkeit zur Nutzung digitaler Kommunikationswege erweitert. So dürfen Gründer einer GmbH oder Kommanditgesellschaft (KG) beispielsweise, die notariellen Beglaubigungen von Gründungen, Beurkundungen oder Beschlüssen per Videochat abwickeln. Ab August 2023 gilt dies auch für Beglaubigungen im Rahmen einer GmbH-Gründung. Zudem vereinfacht der Gesetzgeber die Beschlusserfassung.

Die Gewerbesteuerbescheinigung wird digital

Auch die Gewerbesteuer scheint 2023 im digitalen Zeitalter angekommen zu sein. Schon seit 2018 gilt das aktuelle Onlinezugangsgesetz (OZG), welches Verwaltungsstrukturen dazu verpflichtet, Leistungen digital zugänglich zu machen. Mit dem Jahresbeginn trifft dies nun auch auf die Übermittlung des Gewerbesteuerbescheids zu. Langfristig sollen auf diese Weise sowohl Kommunen als auch Unternehmen und Steuerberater entlastet werden.

Pflicht zur elektronisch unterstützten Betriebsprüfung

Die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) ist mit Beginn des Jahres zur Pflicht geworden. Allerdings besteht nach wie vor die Möglichkeit, Ausnahmeregelungen zu beantragen. Die zuständigen Stellen gewährend dann bei triftigen Gründen einen Aufschub bis zum Jahresende 2026. Viele Unternehmen dürften aber vom geringeren Aufwand einer digital gestützten Betriebsprüfung profitieren.

Fazit

Der kurze Überblick soll dabei helfen, einen Eindruck von den wichtigsten Veränderungen für Unternehmen ab 2023 zu erhalten. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl kleiner Anpassungen im Umsatzsteuer- und Arbeitsrecht, die für Arbeitgeber ebenfalls von Bedeutung sind. Eine der umfassendsten Änderungen wird das ab 2024 geltende Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts mit sich bringen. Bestehende, aber auch neu gegründete Gesellschaften müssen sich deshalb frühzeitig mit den Folgen für die eigenen Satzungen und Geschäftspraktiken befassen.

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