OHG

Die offene Handelsgesellschaft – kurz OHG – ist eine Personengesellschaft, bestehend aus dem Zusammenschluss mindestens zweier Gesellschafter.

Sie ist auf den Zweck des Betriebs eines Handelsgewerbes unter einer Firma gerichtet und im Handelsregister anzumelden.

Für Schulden der OHG haftet jeder Gesellschafter nicht nur mit dem eingelegten Gesellschaftsvermögen, sondern darüber hinaus auch unbeschränkt mit seinem persönlichen Privatvermögen.

Diese unbeschränkte Haftung der Gesellschafter macht eine OHG auf dem Markt für Investoren sehr attraktiv und kreditwürdig. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass, im Gegensatz zu einer GmbH, zum Zeitpunkt der Gründung kein Mindestkapital benötigt wird.

Dennoch besteht bei dieser Rechtsform ein erhöhtes Haftungsrisiko für die Gesellschafter, weshalb sie zunehmend durch haftungslimitierte Gesellschaftsformen wie der GmbH oder der GmbH & Co. KG abgelöst wird.

Weitere Rechtsformen können unter den Artikeln AG, GbR, GmbH & Co.KG, KG und GmbH eingesehen werden.

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