10.08.2022
Lesezeit: 6 min

Die Vorteile der Anwachsung als Methode der Umwandlung

Einleitung

Es gibt viele gute Gründe, ein Unternehmen im Verlauf seines Bestehens in eine andere Rechtsform umzuwandeln. Ganz oben auf der Rangliste stehen gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Vorteile. Die Rechtsform der Personengesellschaft beispielsweise mag während der Gründungs- und Aufbauphase gewisse Vorteile gegenüber anderen Rechtsformen haben. Doch wenn Sie Ihr Unternehmen verkaufen oder weiterentwickeln wollen, kann eine Umwandlung in eine andere Rechtsform von Vorteil sein.

Bevor Sie Ihr Unternehmen verkaufen, könnte eine Umwandlung in eine andere Rechtsform vorteilhaft sein. Dieser Artikel erläutert Ihnen die verschiedenen Methoden und Möglichkeiten der Umwandlung. Insbesondere die Methode der Anwachsung wird im Zusammenhang eines Unternehmensverkaufs näher beschrieben. Wir bringen Ihnen das Thema am Beispiel einer Umwandlung von einer Personengesellschaft zu einer GmbH näher.

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Was ist eine Umwandlung?

Bei einer Umwandlung ändern Sie die Rechtsform Ihres Unternehmens. Dabei werden sämtliche Rechte und Pflichten übertragen. Für einen solchen Vorgang können ganz unterschiedliche Gründe sprechen:

  • starkes Wachstum des Unternehmens
  • gestiegener Kapitalbedarf
  • Beschränkung der Haftung
  • Aufnahme neuer Geschäftspartner
  • günstige Steuerbedingungen
  • Änderung der Firmenstruktur beispielsweise durch Fusion, Übernahme oder Ausgliederung
  • Nachfolgeregelung oder Unternehmensverkauf

Die Umwandlung soll sich möglichst einfach und effizient durchführen lassen. Wichtig dabei ist, dass bestehende Verträge nicht einzeln neu verhandelt werden müssen. Oder dass nicht plötzlich hohe Steuerzahlungen fällig werden.

Gerade Unternehmerinnen und Unternehmer, die als Einzelfirma oder Personengesellschaft klein angefangen und ihre Firma Schritt für Schritt aufgebaut haben, sollten sich überlegen, ob die gegenwärtige Gesellschaftsform immer noch angemessen ist. Eine Umwandlung kann auch dann notwendig werden, wenn sich das Partnerschaftsverhältnis in Ihrem Unternehmen verändert.

Methoden zur Umwandlung

Das Umwandlungsgesetz (UmwG) bietet einen gesetzlich normierten Rahmen für Umwandlungen, was den Prozess vereinfachen soll. Das Gesetz regelt vier Formen:

  • Verschmelzung
  • Vermögensübertragung
  • Formwechsel
  • Spaltung

Bei der Verschmelzung oder Fusion werden zwei oder mehrere Rechtsträger zu einem übernehmenden Rechtsträger zusammengeführt. Die Anteilseigner des vorherigen Rechtsträgers erhalten Anteile des neuen.

Bei der Vermögensübertragung wird das Unternehmen oder ein Teil davon übertragen, wobei die Übertragung nicht mit Anteilen des übernehmenden Rechtsträgers abgegolten wird.

Beim Formwechsel ändert das Unternehmen nur seine Rechtsform. Es kommt zu keiner Vermögensübertragung und keinem Wechsel der Anteilseigner.

Bei der Spaltung werden drei Arten unterschieden:

  • Aufspaltung
  • Abspaltung
  • Ausgliederung


Bei der Aufspaltung wird ein Unternehmensträger aufgeteilt und an mehrere Unternehmen übertragen. Bei der Abspaltung wird nur ein Teil übertragen, das übertragende Unternehmen bleibt bestehen.

Bei der Ausgliederung wird ebenfalls nur ein Teil übertragen. Im Gegensatz zur Abspaltung erhalten nicht die Gesellschafter neue Anteile als Gegenleistung, sondern das übertragende Unternehmen selbst. Diese Methode wählen Unternehmen, wenn sie beispielsweise Tätigkeiten auf Tochtergesellschaften übertragen wollen.

Weitere Methoden

Außerhalb des UmwG gibt es einige weitere Möglichkeiten zur Umstrukturierung – zum Beispiel über eine Einbringung in, einen Verkauf oder eine Verpachtung an eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder über eine Anwachsung.

Insbesondere für mittelständische Personengesellschaften kann eine Anwachsung für die Umwandlung in eine GmbH besonders interessant sein.

Dieser Artikel wird sich im Folgenden darauf konzentrieren, die Bedeutung der Anwachsung und insbesondere die Vor- und Nachteile für Unternehmer herauszustellen.

Was bedeutet Anwachsung?

Einfach gesagt bezeichnet Anwachsung einen Vermögensübergang. Tritt beispielsweise in einer Personengesellschaft ein Teilhaber aus, wird dessen Anteil den verbleibenden Teilhabern zugeteilt und wächst ihnen somit an. Der austretende Teilhaber erhält für das investierte Kapital eine Entschädigung. Eine Anwachsung ist nur bei Personengesellschaften möglich.

Definition Personengesellschaft

Eine Personengesellschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer Rechtsträger, die ein gemeinsames Ziel verfolgen. Das können auch juristische Personen sein. Eine Personengesellschaft ist zwar rechtsfähig, kann also beispielsweise Eigentum erwerben, aber sie ist keine juristische Person. Das bedeutet, dass sie rechtlich außerhalb ihrer Gesellschafter nicht existiert. Alle Gesellschafter haften ohne Einschränkung.

Als Personengesellschaften gelten beispielsweise Kommanditgesellschaften (KG), offene Handelsgesellschaften (OHG), Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) und die Mischform GmbH & Co. KG.

Was eine GmbH auszeichnet

Eine GmbH ist eine Kapitalgesellschaft. Das bedeutet, dass das Kapital der Gesellschafter vom Kapital der Gesellschaft getrennt ist. Die Haftung einer GmbH beschränkt sich auf das Gesellschaftsvermögen.

Gründe für die Umwandlung in eine GmbH

Die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH ist vor allem vor einem Verkauf oder einer Nachfolge sinnvoll. Denn für Einzelunternehmen sind sogenannte Share Deals nicht möglich. Bei einem Share Deal erwirbt ein Käufer einzelne, oder alle Anteile an der Firma, übernimmt diese also mit sämtlichen Rechten und Pflichten.

Ein Share Deal hat außerdem in Regionen mit hoher Grunderwerbssteuer Vorteile, da die Vermögenswerte des Unternehmens als Ganzes übernommen werden. Dazu gehören auch Grundstücke. Entsprechend wird keine Grunderwerbsteuer fällig.

Nicht immer ist die Umwandlung in eine GmbH die einzige oder beste Methode. Es lohnt sich, vorab mit einem professionellen Berater abzuklären, welches Vorgehen aus steuerlicher und gesellschaftlicher Sicht sinnvoll ist.

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Anwachsung

Für Personengesellschaften mit mehr als einem Teilhaber eignet sich die Anwachsung sehr gut als Umwandlungsmethode. Zu diesem Zweck gründen Sie zuerst eine GmbH, an der Sie und Ihre Mitgesellschafter beteiligt sind, und machen diese zu Mitgesellschafter:innnen. Danach treten Sie und Ihre Teilhaber aus, sodass die GmbH die letzte verbleibende Gesellschafterin ist. So wächst das gesamte Geschäftsvermögen der GmbH an. Diese tritt damit an die Stelle der Personengesellschaft.

Vorteile der Anwachsung

Die Umwandlungsmethode mittels Anwachsung hat drei gewichtige Vorteile:

  • nahtloser Übergang aller Rechten und Pflichten
  • steuerneutral bei einer sauberen Durchführung
  • einfacher und günstiger als eine Verschmelzung

Was Sie bedenken sollten

Die Gründung einer GmbH bringt gewisse Formvorschriften wie doppelte Buchführung, Bilanzierungspflicht sowie Pflicht zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses mit sich. Außerdem benötigen Sie ein Mindestkapital von 25.000 Euro.

Hinzu kommt, dass Sie die beschriebenen Schritte zur Umwandlung durch Anwachsung genau einhalten müssen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Steuerbehörden von einer Betriebsaufgabe ausgehen. In diesem Fall könnte eine hohe Steuer auf den fiktiven „Verkaufsgewinn“ anfallen. All das muss kein Problem darstellen, wenn Sie den Prozess richtig angehen. Es lohnt sich also auf jeden Fall, einen erfahrenen Berater zurate zu ziehen.

Sonderfall GmbH & Co. KG

Falls Ihr Unternehmen eine GmbH & Co. KG ist, können Sie das einfache Anwachsungsmodell nicht steuerneutral durchführen. Denn bei Ihrem Austritt würden stille Reserven aufgedeckt, die Sie versteuern müssten.

Um bei dieser Gesellschaftsform bei der Anwachsung Steuern zu vermeiden, braucht es ein erweitertes Anwachsungsmodell. Das bedeutet, dass Sie bei der GmbH zuvor eine Kapitalerhöhung durchführen und danach Ihre Anteile in die GmbH einlegen müssen.

Fazit: Nachfolge durch Umwandlung erleichtern

Nehmen Sie sich einen Moment Zeit und überlegen Sie, ob die gegenwärtige Rechtsform Ihres Unternehmens noch die richtige ist. Steht der nächste wichtige Entwicklungsschritt für Ihr Unternehmen an oder wollen Sie Ihre Firma verkaufen?

Eine Umwandlung kann gegebenenfalls sinnvoll für Ihr Unternehmen sein. Lassen Sie sich von CARLs Experten zu zu diesem Thema beraten und auf Ihren nächsten Schritten unterstützen.

Das Umwandlungsgesetz bietet einfache und steuerneutrale Möglichkeiten dazu. Alternativ können Sie eine Personengesellschaft auch durch Anwachsung in eine GmbH umwandeln. Dank dieser Methode lässt sich Ihr Unternehmen in eine neue Rechtsform überführen. Dabei sind allerdings einige Formvorschriften zu beachten.

Welche Umwandlungsmethode sich für die Zukunft Ihres Unternehmens am besten eignet, hängt von den individuellen Umständen ab. Lassen Sie sich deshalb unbedingt beraten.

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Benjamin Goerwitz

Benjamin Goerwitz

Bereichsleiter M&A