Kapitalgesellschaft

Ein Zusammenschluss mehrerer natürlicher oder juristischer Personen mit dem Ziel, einen Unternehmenszweck zu realisieren wird als eine sogenannte Kapitalgesellschaft betitelt.

Der Unterschied zu einer Personengesellschaft besteht in der Haftungsbeschränkung.

Weitere markante Merkmale, die eine Kapitalgesellschaft ausmachen und von der Personengesellschaft abgrenzen sind beispielsweise:

  • Die Rechtsstellung einer Kapitalgesellschaft: Sie ist eine Vereinigung mehrerer Personen mit anerkannter rechtlicher Selbständigkeit, das heißt, diese Personen sind Träger von Rechten und Pflichten, Vermögen besitzen und klagen und verklagt werden
  • Gründung: Eine Kapitalanlage ist bei der Gründung zwingend vorgesehen, diese kann je nach Form der Gesellschaft bis zu 50.000 Euro betragen
  • Führung: Die Inhaber einer Kapitalgesellschaft führen das Unternehmen nicht selbst. Sie setzen meist einen Geschäftsführer ein.
  • Haftung: Die Kapitalgesellschafter haften mit ihrem Gesellschaftsvermögen, sie sind also nicht, wie in einer Personengesellschaft mit dem Privatvermögen haftbar.

Zudem lassen sich die verschiedenen Formen definieren:

Vorteile einer Kapitalgesellschaft sind die sich ergebenden Haftungsbeschränkungen auf das Firmenvermögen, ein hohes öffentliches Ansehen und die Übertragbarkeit von Firmenanteilen.

Zu den Nachteilen zählen beispielsweise die aufwendige Buchführung, das Erbringen der Kapitaleinlage und eine relativ schwierige Kreditvergabe.

Weitere Rechtsformen können unter den Artikeln KG, GbR, AG, GmbH, GmbH & Co.KG und KG eingesehen werden.

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