Unternehmergesellschaft

Eine Unternehmergesellschaft, oder auch UG, beschreibt eine Sonderform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).

Die UG gehört zur Rechtsform der Kapitalgesellschaften.

Was die UG als Besonderheit aufweist ist die Tatsache, dass man zu ihrer Gründung keine, wie bei der GmbH vorausgesetzt, 25.000 Euro Startkapital zur Verfügung haben muss. Sie wird auch “Mini-GmbH” oder “1-Euro-GmbH” genannt.

Theoretische wäre es also möglich eine UG mit nur einem Euro Kapital zu gründen.

Geeignet ist diese Rechtsform dementsprechend für Gründer kleinerer Unternehmen, die kein Einzelunternehmen gründen möchten und so die dort geltende Privathaftung vermeiden möchten.

Zu nennen ist die UG entweder "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" oder "UG (haftungsbeschränkt)", wobei eine Abkürzung des Wortes “haftungsbeschränkt” nicht zulässig ist.

Weitere Unterschiede, die sich aus dem Vergleich mit einer GmbH ergeben, sind:

  • Kapitalrücklagen: Unternehmergesellschaften müssen so lange 25 Prozent ihres Gewinns in Rücklagen fließen lassen, bis sie das Stammkapital von 25.000 Euro erreicht haben.

So werden einerseits Gläubiger der UG abgesichert, aber auch die Möglichkeit der späteren Umwandlung in eine GmbH wird erleichtert

  • Kapitaleinzahlung: Zur Gründung einer UG muss das gesamte Stammkapital eingezahlt werden.

Weitere Rechtsformen können unter den Artikeln GmbH, AG, GbR, GmbH & Co.KG, KG und OHG eingesehen werden.

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