18.06.2021
Lesezeit: 4 min

Signing und Closing - Wo liegt der Unterschied

Einführung

Unabhängig davon, ob es sich um den Verkauf eines Computers oder Unternehmens handelt, erfolgt der finale Verkaufsprozess nach demselben Prinzip. Zu Prozessbeginn einigen sich beide Parteien zur Übertragung des Eigentums und zum Abschluss wird dies tatsächlich übergeben. Im Gegensatz zu dem Verkauf eines Computers, bei dem die Einigung und Übergabe gleichzeitig stattfinden, ist es bei einem Unternehmensverkauf üblich, dass das Closing zu einem späteren Zeitpunkt nach dem Signing stattfindet. Viele Unternehmer, die mit dem Thema nicht vertraut sind, wissen jedoch nicht, dass dieser finale Prozessschritt zeitlich in zwei Teile unterteilt wird und worin sich Signing und Closing unterscheiden. Dies führt oft dazu, dass Unternehmer, die zum ersten Mal in einem Verkaufsprozess involviert sind, unzureichend zwischen den beiden Terminen differenzieren. Infolgedessen sind Unternehmer meist verwundert, wenn sie hören, dass nach dem Signing noch ein Folgetermin ansteht, der für den endgültigen Abschluss der Transaktion sorgt.

Aufgrund der besagten Problematik befasst sich dieser Artikel mit den folgenden Fragen:

  • Worin liegt der Unterschied zwischen Signing und Closing?
  • Was geschieht zu den beiden Terminen und zwischen diesen Ereignissen?
  • Welche Mechanismen stehen den Parteien zur Verfügung für den Übergang der Unternehmenseigentümer?
  • Was sind die Implikationen der verschiedenen Eigentumsübertragungs-Mechanismen?

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Signing

Das Signing bezieht sich auf den Zeitpunkt zu dem die vertraglichen Bedingungen einer Transaktion vereinbart werden, und findet immer vor dem Closing statt. Hier unterzeichnen Käufer und Verkäufer in der Regel einen schriftlichen Kaufvertrag, welcher die Bedingungen des Geschäfts regelt. Des Weiteren erfasst der Vertrag die mit der Eigentumsübertragung verbundenen Rechte und Pflichten, wie Kaufpreis, Garantien und Vergütungsstruktur.

Dabei ist es wichtig zu wissen, dass das Signing nicht unbedingt einen Eigentumsübergang auslöst. Denn in den meisten Fällen legen Käufer und Verkäufer eine Reihe von Bedingungen fest, die es nach Unterzeichnung zu erfüllen gilt, bevor der Käufer schlussendlich die wirtschaftlichen Eigentümer erhält. Diese Bedingungen werden Closing Bedingungen genannt und sind im Kaufvertrag vereinbart. Darunter fallen beispielsweise die Sicherung der Finanzierung des Käufers, die Erfüllung aller im Vertrag genannten Verpflichtungen durch Käufer und Verkäufer sowie das Wahrsein aller Garantien und Zusicherungen beider Parteien.

Voraussetzungen für ein erfolgreiches Closing

Damit die Eigentumsrechte vom Verkäufer auf den Käufer übertragen werden können, müssen alle vereinbarten Bedingungen erfüllt sein. Sobald der Kaufvertrag unterzeichnet ist, sind die beteiligten Parteien daher verpflichtet alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, die für einen erfolgreichen Abschluss des Geschäfts nötig sind. Das Ausmaß des Einsatzes bei der Erfüllung der Bedingungen wird von beiden Parteien vor der Unterzeichnung festgelegt und kann auf länderspezifischen Vorschriften beruhen. In Deutschland ist, zusätzlich zu den ausgehandelten Closing-Bedingungen, die Prüfung der Transaktion durch das Bundeskartellamt eine unerlässliche Voraussetzung für das Closing. Darüber hinaus vereinbaren die Parteien entweder bereits im Kaufvertrag oder kurz nach der Unterzeichnung, wenn der Zeitpunkt der Erfüllung aller Bedingungen absehbar ist, ein Closing-Datum.

Closing

Am Tag des Closings werden die vereinbarten Closing Handlungen und Closing Leistungen durchgeführt. Dazu gehören unter anderem die Zahlung des Kaufpreises bzw. die Erbringung des Zahlungsnachweises, die Ernennung neuer Vorstandsmitglieder und die Übergabe weiterer zentraler Dokumente. Mit der Erfüllung aller Closing Bedingungen und der Umsetzung aller Closing Handlungen ist der rechtliche und wirtschaftliche Übergang des Unternehmens auf den neuen Eigentümer wirksam vollzogen. Zu beachten ist, dass einzig und allein bei vollständiger Erfüllung der Closing Bedingungen der Kaufpreis gezahlt werden sollte. In einzelnen Fällen kann es allerdings auch zum Closing kommen, wenn unerfüllte Bedingungen vorliegen, die nicht vorsätzlich von einer der Parteien ausgingen. Mit dem Abschluss des Closings und den damit verbundenen Pflichten ist der Erwerb aus rechtlicher Sicht abgeschlossen.

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Wirtschaftliche Eigentumsübertragung

Während der rechtliche Übergang des Unternehmens erst mit dem Closing stattfindet, kann der wirtschaftliche Eigentumsübergang sowohl vor, als auch nach dem Signing gleichzeitig mit dem Closing eintreten. Der wirtschaftliche Eigentumsübergang kann unter zwei Mechanismen zusammengefasst werden - dem Locked-Box- und dem Closing-Account-Mechanismus - und wird im Kaufvertrag festgehalten. Da diese Mechanismen sich maßgeblich voneinander unterscheiden, ist es in diesem Zusammenhang von hoher Relevanz, die Unterschiede beider Herangehensweisen zu verstehen. Denn neben verschiedenen Zeitpunkten des Eigentumsübergangs kommt es bei einem der Mechanismen auch nach dem Signing zu Kaufpreisanpassungen.

Bei der Entscheidung zwischen den beiden Mechanismen gibt es allerdings kein richtig oder falsch. Die Wahl unterscheidet sich von Deal zu Deal und hängt von den Präferenzen und der Verhandlungsposition beider Seiten ab.

Locked Box

Beim Locked-Box-Mechanismus ermittelt der Käufer einen Kaufpreis ausschließlich anhand der historischen Jahresabschlüsse der letzten Jahre. In diesem Fall findet der wirtschaftliche Übergang bereits vor dem Signing statt, um genauer zu sein zum ersten Tag nach dem Bilanzstichtag. Bei diesem Mechanismus können zwischen dem wirtschaftlichen Übergang und dem Closing unter Umständen mehrere Monate vergehen. In dieser Zeitspanne ist der Käufer bereits der wirtschaftliche Eigentümer des Unternehmens wodurch er auch die wirtschaftlichen Chancen und Risiken des Zielunternehmens trägt, rechtlich wird es allerdings vom Verkäufer bis zum Closing weitergeführt. Damit dieser Mechanismus nicht zum Nachteil des Käufers wird, werden Regelungen über zulässige Auszahlungen in den Kaufvertrag aufgenommen, die der Verkäufer tätigen darf, die einem nachteiligen Wertverlust entgegenwirken. Dadurch kann sichergestellt werden, dass keine ungewöhnlichen Wertabflüsse auftreten, wie beispielsweise Zahlungen ohne Gegenleistung, nicht gewerbliche Transaktionen und Transaktionsgebühren und -kosten.

Closing Accounts

Wenn in der Transaktion der Closing Accounts Mechanismus vereinbart wurde, erfolgt der Eigentumsübergang zum Zeitpunkt des Closings und nicht rückwirkend zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung. Da der wirtschaftliche Übergang nach dem Signing liegt, kann der endgültige Kaufpreis erst zwischen Signing und Closing ermittelt werden. Da es im Zeitraum von Signing bis Closing zu positiven und negativen Abweichungen des Unternehmenswertes kommen kann, wird zum Signing im Kaufvertrag ein vorläufiger Preis bestimmt, der auf Erfahrungswerten basiert, welcher im Nachhinein, bei Fertigstellung und Auswertung der Abschlusskonten, basierend auf den Differenzen zum Closing Termin angepasst wird.

Fazit

Während das Signing sich auf die Vereinbarung von vertraglichen Rahmenbedingungen bezieht, stellt das Closing die tatsächliche Eigentumsübertragung dar, in dem der Käufer das Unternehmen sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich übernimmt. Zwischen Signing und Closing müssen die sogenannten Closing Bedingungen erfüllt werden, um einen erfolgreichen Abschluss der Transaktion zu gewährleisten. Diese Bedingungen umfassen beispielsweise das Einholen der Zustimmung zur Transaktion von Dritten auf Seiten des Verkäufers und die rechtliche Zulässigkeit der Transaktion. Das Eigentum kann nur dann vom Verkäufer an den Käufer übergehen, wenn die vereinbarten Bedingungen erfüllt wurden und das Bundeskartellamt die Freigabe zum Closing erteilt hat. Der Vorgang zwischen Signing und Closing kann sich dabei zum Teil über mehrere Monate erstrecken. Allerdings sollte aufgrund der Unsicherheit für beide Seiten versucht werden, die Zeitspanne zwischen Signing und Closing so kurz wie möglich zu halten. Während der rechtliche Übergang des Unternehmens mit dem Closing einhergeht, geht der wirtschaftliche Eigentumsübergang bzw. Gewinnanspruch je nach Mechanismus entweder rückwirkend zu einem Zeitpunkt vor dem Signing (Locked-Box) oder im Moment des Closings (Closing-Accounts) auf den Käufer über. In diesem Rahmen ist es wichtig zu beachten, dass beim Locked-Box Mechanismus der Kaufpreis auf bereits bestehenden Finanzkennzahlen basiert und zum Closing bestehen bleibt, während beim Closing-Accounts Mechanismus ein vorläufiger Preis zum Zeitpunkt des Signings festgelegt wird, welcher je nach Abweichungen zwischen Signing und Closing nachträglich zum Closing Termin zum endgültigen Kaufpreis angepasst wird.

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