Gesellschaftsform
Als Gesellschaftsform wird die Rechtsform, unter der ein gemeinsames Unternehmen von zwei oder mehr Personen gegründet wird.
Diese werden im Gesellschaftsrecht geregelt – in Deutschland im Wesentlichen im BGB, HGB, GmbHG, AktG und GenG. Für Unternehmen ist vor allem die Unterscheidung von Personen- und Kapitalgesellschaften relevant.
Gängige Gesellschaftsformen sind:
- Das Einzelunternehmen
- Die offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Die Kommanditgesellschaft (KG)
- Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Die Aktiengesellschaft (AG)
Zudem gibt es Mischformen wie beispielsweise die GmbH und Co. KG. Die verschiedenen Gesellschaftsformen unterscheiden sich innerhalb ihres Haftungsumfangs.
Während einer Unternehmensgründung ist die Wahl der Gesellschaftsform eine der wichtigsten, weitreichendsten Entscheidungen, beeinflusst sie schließlich den ganzen weiteren Werdegang der Unternehmung.
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