Gesellschafter
Als Gesellschafter wird eine natürliche oder juristische Person bezeichnet, die Mitglied einer Personenvereinigung (Gesellschaft) ist. Dies können sowohl Personen- als auch Kapitalgesellschaften sein.
Gesellschafter einer solchen ist, wer die Gesellschaft mitbegründet, oder in einem Gesellschaftsvertrag genannt wird. Dabei beteiligt sich der Gesellschafter finanziell an der Gesellschaft.
Durch seine Anteile, die ein Gesellschafter an einem Unternehmen hat, wird er auch am Gewinn beteiligt und es ergeben sich für ihn je nach Gesellschaftsform unterschiedliche Rechte und Pflichten.
Die verschiedenen Gesellschaftsformen und was sie auszeichnet können Sie unter den Artikeln AG, GbR, GmbH, GmbH & Co.KG und KG eingesehen werden.
Wie können wir Ihnen sonst helfen?
- Zu unseren häufig gestellten FragenFAQs
- Zurück zurStartseite