30.04.2020
Lesezeit: 7 min

Wie Sie trotz Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz verkaufen

Einführung

In der aktuellen Corona-Krise ist es für Unternehmer besonders wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren. Definiert man das Wort Krise allerdings als “Zustand eines Unternehmens, das seine Lebensfähigkeit in Frage stellt”, dann wird klar, dass es auch in einem kühlen Kopf momentan schnell zu brodeln anfangen kann. Verständlich also, dass vielen Unternehmern in einer solchen Situation einige Fragen durch den Kopf gehen. Zum Beispiel, ob es überhaupt möglich ist, ein Unternehmen in Krisenzeiten zu verkaufen. Oder was eine übertragende Sanierung oder ein Insolvenzplanverfahren sind.

In diesem Artikel werden die vier folgenden häufig gestellten Fragen beantwortet, die aufkommen, sobald man sein Unternehmen bei Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz verkaufen möchte.

  1. Welche Optionen gibt es, wenn dem Unternehmen trotz Krediten die Zahlungsunfähigkeit droht?
  2. Wie läuft der Verkauf im (vorläufigen) Insolvenzverfahren ab?
  3. Finden sich überhaupt Interessenten, die ein Unternehmen trotz Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz kaufen möchten?
  4. Wie läuft so ein Verkaufsprozess ab? Was gibt es dabei zu beachten?

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Welche Optionen gibt es, wenn dem Unternehmen trotz Krediten die Zahlungsunfähigkeit droht?

Sollten in einem Unternehmen Restrukturierungsmaßnahmen fehlgeschlagen sein, bleiben bei drohender Zahlungsunfähigkeit vereinfacht gesagt drei Möglichkeiten: Die Insolvenz, der Verkauf oder die Kombination aus beidem.

Die Insolvenz

Wenn die Liquiditätskrise in einem Unternehmen bereits vor Ausbruch des Coronavirus begann und schon weiter fortgeschritten ist, dann kann eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, sprich eine Insolvenzreife, eingetreten sein. Die Geschäftsführung ist dann verpflichtet, unverzüglich (spätestens nach drei Wochen) einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen. Die vorinsolvenzliche Phase ist für den Inhaber eines angeschlagenen Unternehmens jedoch mit vielen Risiken und erhöhten Überwachungspflichten verbunden. So kann eine mögliche Insolvenzverschleppung haftungsrechtliche Implikationen mit sich bringen und bei Pflichtverletzungen kann der Geschäftsführer sogar mit seinem Privatvermögen haften.

Der Verkauf

Man kann sein Unternehmen trotz drohender Zahlungsunfähigkeit auch weiterhin verkaufen. Gemäß des neuen “Corona-Insolvenz-Aussetzungsgesetzes” (abgekürzt: COVInsAG) werden Unternehmer sogar von der Insolvenzantragspflicht befreit, wenn aufgrund staatlicher Hilfen oder anderweitiges Finanzierungsverhandlungen noch begründete Aussichten auf Erholung des Unternehmens bestehen. Bis zum 30. September 2020 galt diese Regelung sowohl für die Insolvenz als auch die Zahlungsunfähigkeit, wenn die Insolvenzreife auch wirklich in Folge der Corona-Krise entstanden war. Seit dem 1. Oktober 2020 besteht die Aussetzung allerdings nur noch für den Insolvenzgrund der Überschuldung. Bei Zahlungsunfähigkeit hingegen gilt wieder die uneingeschränkte gesetzliche Pflicht, einen Insolvenzantrag stellen zu müssen. Diese aktualisierte Regelung bleibt vorerst bis zum 31. Dezember 2020 bestehen. Ab dem 1. Januar 2021 soll die Insolvenzantragspflicht wieder wie gewohnt auch für alle von der Pandemie betroffenen Unternehmen gelten. Für diese Unternehmen soll aber bei der Überschuldungsprüfung künftig ein “gelockerter Maßstab” zugrunde gelegt werden, der die temporären Prognoseunsicherheiten berücksichtigt.

Die Kombination aus Insolvenz und Verkauf

Es ist allerdings so, dass Unternehmer nur in den seltensten Fällen vor einer Insolvenz noch in den Verkaufsprozess starten können. Grund dafür ist, dass die Schuldenlast meist bereits zu hoch ist und folglich der Verkaufspreis extrem niedrig angesetzt wird. Die Insolvenz ist daher in einigen Fällen sogar auch im Sinne des Käufers, da im Rahmen des Verfahrens die Gläubiger bedient werden und das Unternehmen danach gleichzeitig schuldenfrei ist. Lesen Sie im nächsten Abschnitt, wie sich der Verkauf innerhalb eines Insolvenzverfahrens umsetzen lässt.

Wie läuft der Verkauf im (vorläufigen) Insolvenzverfahren ab?

Auch nach Stellung des Insolvenzantrags kann das Unternehmen weiterhin verkauft werden. Dies wird entweder durch eine sogenannte übertragende Sanierung oder über das Insolvenzplanverfahren realisiert.

Die übertragende Sanierung

Bei der übertragenden Sanierung verkauft der Insolvenzverwalter die Vermögenswerte des Unternehmens an den Käufer, während Verbindlichkeiten und alle Vertragsverhältnisse beim insolventen Unternehmen verbleiben. Eine Ausnahme bilden dabei die Beschäftigten des Unternehmens, die im Sinnes eines sogenannten Betriebsübergangs ebenfalls auf den Käufer übergehen. Auch der Firmenname kann bei diesem Verfahren ohne Haftung übernommen werden. Für den Käufer ist die übertragende Sanierung dadurch charakterisiert, dass es praktisch keine Gewährleistung oder Garantien gibt. Das Unternehmen wird von ihm sozusagen „gekauft wie besehen“. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass bei der übertragenden Sanierung die Geschäftspläne und Entwicklungsprognosen des Unternehmens eine noch höhere Gewichtung einnehmen als ohnehin schon.

Künftig können Unternehmen ihr Sanierungskonzept auch ohne Insolvenzverfahren umsetzen, wenn sie die Mehrheit ihrer Gläubigerinnen und Gläubiger mit einem soliden Plan von ihrer Sanierungsperspektive überzeugen. Mit dieser Regelung und der ausgesetzten Insolvenzantragspflicht soll eine weitreichende Fortentwicklung des geltenden Sanierungs- und Insolvenzrechts erzielt werden.

Das Insolvenzplanverfahren

Bei dem Insolvenzplanverfahren bleibt im Unterschied zur übertragenden Sanierung der insolvente Rechtsträger auch weiterhin noch Unternehmensträger. Art und Umfang der Entschuldung des Unternehmens werden zunächst durch den Insolvenzverwalter und den Unternehmer vorgeschlagen. Daraufhin folgt die Abstimmung der Gläubiger und bei Zustimmung wird die Entschuldung im namensgebenden Insolvenzplan festgelegt. Bei diesem Verfahren müssen die Gläubiger allerdings oft auf Teile ihrer Forderungen verzichten und der Verkauf ist insgesamt komplexer, teurer und langwieriger. Ein Vorteil kann aber das Fortbestehen von günstigen Vertragsverhältnissen sowie Genehmigungen sein.

Obwohl die übertragende Sanierung auf den ersten Blick als die flexiblere Option erscheint, haben beide Varianten ihre Vor- und Nachteile. Es bedarf demnach einer genauen Abwägung im Einzelfall.

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Finden sich überhaupt Interessenten, die ein Unternehmen trotz Insolvenz kaufen möchten?

Die Antwort ist ganz klar: Ja! Denn selbst wenn die Krise am Unternehmen nicht spurlos vorüberziehen wird, kann es für einen Käufer dennoch von Interesse sein. Außerdem können die Ausweitung und Erleichterung der Inanspruchnahme von Finanzierungsangeboten der Banken das Budget und somit das allgemeine Kaufinteresse erhöhen.

Darüber hinaus greifen bei geschwächten Unternehmen durch gesetzliche Lockerungen nun häufig die oben angesprochenen, insolvenzrechtlichen Normen, welche den Kaufprozess zusätzlich vereinfachen können.

Wie läuft so ein Verkaufsprozess ab? Was gibt es dabei zu beachten?

Im Prinzip verlaufen Unternehmensverkäufe von Unternehmen, denen die Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz droht, für den Verkäufer genauso ab, wie der normale Verkaufsprozess. Allerdings gibt es durchaus einige Punkte, die man nun beachten sollte. Hier die vier wichtigsten Aspekte, die man bedenken sollte.

1. Die Zeit

Wie sonst auch sollte man bei Unternehmensverkäufen von Unternehmen in Schieflage auf ein gutes Zeitmanagement achten. Denn falls der Insolvenzantrag bereits gestellt wurde, muss der Unternehmensverkauf zumeist innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein. In diesem Zeitraum übernimmt die Arbeitsagentur die Löhne und Gehälter (sog. Insolvenzausfallgeld) und ermöglicht so einen geordneten Prozess.

2. Die Ansprache

Bei der Ansprache potentieller Käufer sollte man auch in Krisenzeiten mehrgleisig fahren. Allerdings sollte die Ansprache auch nicht zu divers erfolgen. Ein gesunder Mittelwert ist bei der Anzahl vernünftig. Gleichzeitig darf man in dieser angespannten Situation bei der Ansprache auch gern über den Tellerrand hinausschauen und potentielle Käufer ansprechen, die aufgrund der besonderen Lage in den Interessentenkreis eingetreten sind.

3. Die Geschäftsplanung

Trotz Aussetzung der Insolvenzantragspflicht müssen sich Käufer auf den Zeitpunkt einstellen, ab dem die Insolvenzantragspflicht wieder gelten wird. Konkret heißt das, dass die Liquidität des gekauften Unternehmens spätestens drei Wochen vor dem (Rück-) Inkrafttreten der Antragspflicht wiederhergestellt sein muss. Im Fall des Insolvenzgrundes der Zahlungsunfähigkeit hat dieses Rückinkrafttreten der Insolvenzantragspflicht bereits stattgefunden.

Außerdem müssen darüber hinaus die Käufer im Rahmen der Überschuldungsprüfung auch Fortführungsprognosen für einen zweijährigen Prognosezeitraum machen. All das bedeutet, dass man die Interessenten mehr denn je mit einer realistischen Geschäftsplanung überzeugen muss.

4. Der Verkaufserlös

Da Unternehmen in einer Krise und besonders bei drohender Zahlungsunfähigkeit regelmäßig auch überschuldet sind, führt ein Unternehmensverkauf vor dem Insolvenzantrag oft zu geringeren Kaufpreisen. Bei einem Verkauf durch den Insolvenzverwalter im Rahmen des Insolvenzverfahrens kommt es außerdem dazu, dass der komplette Verkaufserlös für die Befriedigung der Gläubiger verwendet wird. Der Unternehmer erhält somit bei Verkauf im Insolvenzverfahren selten einen signifikanten Gewinn.

Fazit

Zusammenfassend kann man sagen, dass Unternehmensverkäufe auch während der aktuellen Corona-Krise nicht an Bedeutung verlieren, sondern im Gegenteil. Für viele Unternehmen und Unternehmer bedeuten sie eine gute, alternative Lösung aus der Krise. Das Einzige, das dabei jedoch unabdingbar ist, ist die professionelle Beratung und Begleitung des Verkaufsprozesses.

Unsere Empfehlung für eine professionelle Unterstützung und Begleitung ist CARL. Hier beraten Sie über 20 Mitarbeiter/-innen mit hoher fachlicher und sozialer Kompetenz sowie einem tiefen Verständnis für Insolvenz- und Krisensituationen. Außerdem verfügen sie über eine große Expertise aus zahlreichen M&A-Transaktionen inkl. Mandaten von Unternehmern in Sondersituationen.

Dank bester Kenntnis der Investorenlandschaft spricht man bei CARL gezielt jene Käufer an, die Interesse an Unternehmen in Sondersituationen haben. Dabei profitieren Sie von CARLs eigener und damit Europas größter Investoren-Datenbank mit 180.000 Käuferprofilen. In Kombination mit Machine Learning, welches bei der Identifizierung hilft, sorgt dies für die optimale Ansprache. Mit all diesen Vorteilen sehen wir CARLs Experten als den starken, zuverlässigen und kompetenten Partner für jeden Unternehmensverkauf.


Lucas Naumann

Lucas Naumann

Industrieexperte

CARL - Die Plattform für Unternehmensverkäufe

CARL unterstützt Eigentümer mittelständischer Unternehmen auf dem Weg zu einem erfolgreichen Unternehmensverkauf.

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