Insolvenz
Als Insolvenz wird eine Situation bezeichnet, in der ein Schuldner seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht mehr erfüllen kann, sprich, in diesem Zusammenhang, wenn ein Unternehmen nicht mehr zahlungsfähig ist. Es hat nicht mehr genug finanzielle Mitte, um wirtschaftlich aktiv zu sein.
Als Insolvenztatbestände gelten im deutschen Insolvenzrecht Zahlungseinstellung und (vor allem bei Kapitalgesellschaften) Überschuldung, jedoch müssen beide Tatbestände simultan vorliegen.
Eine Überschuldung allein ist nach deutschem Recht noch keine Insolvenz und kann zum Beispiel durch ein vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren beseitigt werden.
Das Insolvenzverfahren ist in der Insolvenzordnung geregelt und das Ziel ist – soweit möglich – die Unternehmensfortführung. Andernfalls wird die bestmögliche Befriedigung der Gläubigerforderungen sichergestellt.
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