Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag (“der Soli”) wurde 1991 als Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer eingeführt.

Anlass für die Einführung war die Finanzierung von Kosten im Zusammenhang mit der Deutschen Einheit. Seither wurde der Zuschlagssatz mehrfach verändert, zeitweise war der Solidaritätszuschlag ganz ausgesetzt.

Der Zuschlagssatz beträgt zurzeit 5,5 Prozent. Seit Januar 2021 fällt der Soli aber für rund 90 Prozent aller Steuerzahler im Rahmen der Einkommensteuer komplett weg, bleibt jedoch für Kapitalerträge sowie die Körperschaftsteuer weiterhin bestehen.

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