Einkommensteuer

Die Einkommensteuer ist in Deutschland die direkte Gemeinschaftssteuer, die auf das zu versteuernde Einkommen von natürlichen Personen erhoben wird. Sie stellt eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates dar.

Zu den versteuernden Einkommen gehören u.a.:

  • Einkünfte als Gesellschafter einer Personengesellschaft
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen

Innerhalb der Regelung des Einkommensteuerrechts gibt es folgende unterschiedliche Prinzipien, welche im Einkommensteuergesetz (EStG) festgehalten werden:

  • Besteuerung nach Leistungsfähigkeit: Nach individueller Leistung
  • Welteinkommensprinzip: Besteuerung des internationalen Einkommens im Land des Wohnsitzes
  • Nettoprinzip: Nur Nettoeinnahmen, abzüglich Werbekosten und Betriebsausgaben, werden besteuert
  • Prinzip der gestaffelten Steuersätze: Steuersatz steigt progressiv mit steigendem Einkommen (Deutschland)
  • Periodizitätsprinzip: Versteuerung unabhängig getrennt nach Perioden

Die Einkommensteuer wird oftmals auch als Quellensteuer bezeichnet, da sie direkt an der Quelle abgezogen wird. Die Höhe bestimmt sich nach dem einkommensabhängigen Steuertarif des EStG. Als Ausnahme gelten Kapitalerträge, welche in der Regel mit 25% proportional belastet werden. Zusätzlich wird das Einkommen ab bestimmten Grenzwerten noch mit dem Solidaritätszuschlag (i.H.v. max. 5,5% auf die Einkommensteuer, Stand 2022) belastet.

Das Gegenstück zur Einkommensteuer ist für Kapitalgesellschaften die Körperschaftsteuer.

Lesen Sie in unserem Artikel Unternehmensverkauf - Welche Steuern fallen an? mehr darüber, welche Steuern bei einem Unternehmensverkauf anfallen.

Wie können wir Ihnen sonst helfen?

  1. Zu unseren häufig gestellten FragenFAQs
  2. Zurück zurStartseite
Sie haben persönliche Fragen, dann nehmen Sie gerne direktKontaktmit uns auf.