Körperschaftsteuer

Das Körperschaftsteuergesetz (KStG) besteuert das steuerpflichtige Einkommen von juristischen Personen wie

  • Kapitalgesellschaften
  • Genossenschaften
  • Vereine
  • Anstalten
  • Stiftungen

Der Körperschaftsteuersatz beträgt in Deutschland derzeit 15 Prozent. Hinzu kommt noch der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent, sowie Gewerbesteuer, deren Hebesatz von der jeweiligen Kommune abhängig ist. Insgesamt beträgt der Steueranteil ca. 30 Prozent des zu versteuernden Einkommens. Von der Körperschaftsteuer befreit sind

  • Politische Parteien
  • Gemeinnützige und kirchliche Körperschaften
  • Unternehmen des Bundes

Die Körperschaftsteuer bildet das Gegenstück zur Einkommenssteuer, welche auf das Einkommen von natürlichen Personen erhoben wird.

Lesen Sie in unserem Artikel Unternehmensverkauf - Welche Steuern fallen an? mehr darüber, welche Steuern bei einem Unternehmensverkauf anfallen.

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