Doppelbesteuerung

Die Doppelbesteuerung greift, wenn derselbe Steuergegenstand innerhalb des gleichen Zeitraums auf gleiche Art zweimal zu besteuern ist.

Man unterscheidet hierbei zwischen:

  • Doppelbesteuerung auf nationaler Ebene
  • Doppelbesteuerung auf internationaler Ebene

Die Doppelbesteuerung auf nationaler Ebene kann dann entstehen, wenn Länder oder Gemeinden Steuern erheben, die gleichartig wie die bereits bestehende Bundesbesteuerung sind und bei demselben Sachverhalt greifen.

Eine Doppelbesteuerung auf internationaler Ebene tritt ein, wenn das Steuerobjekt in mehreren Ländern der Besteuerung unterliegt und auch tatsächlich von beiden Ländern besteuert wird.

Insbesondere im Zusammenhang mit der Einkommens- und Körperschaftsteuer kommt es vor, dass es zu Überschneidungen der einzelnen nationalen Steueransprüche kommt. Die Steuergesetze zweier Staaten knüpfen oft zum einen am Wohnsitz, zu anderen auch am Herkunftsort des zu besteuernden Einkommens an. Durch die Doppelbesteuerung kommt es dann zur zweifachen steuerlichen Belastung der Einkünfte.

Sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen, welche bilateral zwischen zwei Ländern abgeschlossen werden, helfen dabei, eine solche steuerliche Mehrfachbelastung zwischen den beteiligten Ländern zu vermeiden.

Zu unterscheiden ist die Doppelbesteuerung allgemein von der steuerlichen Doppelbelastung, welche aussagt, dass mehrere verschiedenartige Besteuerungen gleichzeitig anfallen.

Lesen Sie in unserem Artikel nach, welche Steuern bei einem Unternehmensverkauf anfallen.

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