Teileinkünfteverfahren

Das Teileinkünfteverfahren – kurz TEV – ist ein Verfahren, mit dem Einnahmen aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, wie Gewinnausschüttungen oder Dividenden, versteuert werden.

Auch bei der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen durch den Verkauf von Geschäftsanteilen findet das Verfahren Anwendung.

Das TEV bietet so ein Alternativverfahren zur regulären Besteuerung durch die Kapitalertragsteuer. Ob das TEV angewandt werden darf, ist abhängig davon:

  • wohin die Einkünfte fließen und
  • wie groß die Beteiligung an der Kapitalgesellschaft ist.

Die Besonderheit des Verfahrens liegt darin, dass nur 60 Prozent dieser Kapitaleinkünfte besteuert werden müssen, die restlichen 40 Prozent sind einkommensteuerfrei.

Gleichzeitig können dann auch nur 60 Prozent der mit dem Gewinn oder der Dividende in Verbindung stehenden Kosten angerechnet werden.

Durch das Teileinkünfteverfahren ergeben sich dementsprechend folgende Vorteile:

  • Bemessungsgrundlage: Eine Steuerersparnis ergibt sich auch bei einem hohen Einkommensteuersatz
  • Werbungskosten: Mit Hilfe des TEV können 60 Prozent entstandener Kosten, wie beispielsweise Betriebsausgaben, als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden
  • Absetzen weiterer Ausgaben: Ausgaben, die direkt mit Einnahmen aus Kapitalbeteiligungen zusammenhängen, können mit dem TEV zusätzlich abgesetzt werden, um weitere Steuern zu sparen

Nachteilig ist, dass, sofern man das Teileinkünfteverfahren wählt, nicht mehr vom Sparer-Pauschbetrag nach § 20 Abs. 9 EStG Gebrauch gemacht werden kann. Allerdings fallen diese Einsparungen oft weniger ins Gewicht als die Steuereinsparungen durch das TEV.

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