NDA (Non Disclosure Agreement)
Ein NDA (= Non-Disclosure Agreement) ist eine Vertraulichkeitsvereinbarung, welche im Rahmen eines M&A Prozesses eingesetzt wird, um die notwendige Geheimhaltung von Insiderinformationen gewährleisten zu können.
Das NDA wird üblicherweise von potenziellen Investoren im Laufe eines Bieterverfahrens abgegeben und unterzeichnet.
Bei diesen Insiderinformationen handelt es sich um vertrauliche Informationen, die nicht an Dritte oder die Öffentlichkeit gelangen sollen.
Sie sind vor dem Informationsaustausch nicht allgemein zugänglich oder bekannt. Auch die Verkaufsabsicht an sich und Verkaufsgespräche, insbesondere im Bezug auf mögliche Transaktionen gelten als solche vertraulichen Informationen.
Das NDA enthält Inhalt über:
- Gültigkeitsdauer der Vereinbarung und involvierte Parteien
- Definition der vertraulichen Informationen
- Information und Definition der Nutzung dieser Informationen
- Informationen zu Kontaktsregeln und Abwerbeverbote
- Informationen über Vertragsstrafen und Schadensersatz
Der Wunsch des Verkäufers nach größtmöglicher Vertraulichkeit ist nachvollziehbar, da ein vorzeitiges Bekanntwerden der Verkaufsabsicht den Marktwert und die Erfolgschancen der Transaktion drastisch verringern können.
Zudem ist so gewährleistet, dass potentielle Käufer ihr gewonnenes Insiderwissen über das Unternehmen nicht über die vertraglich festgelegten Richtlinien hinaus zu ihrem eigenen Nutzen einsetzen, an Wettbewerber verkaufen oder Mitarbeiter abwerben können.
Die Geheimhaltungsvereinbarung kann auch vertrauliche Informationen beider Vertragsparteien abdecken, was in der Regel mit “gegenseitig” oder “mutual” bezeichnet wird.
Ferner definiert der Vertrag Ausnahmen der Vertraulichkeit, die Übertragbarkeit von Rechten und Pflichten und Vertragsstrafen. Er sieht vor, dass alle Informationen und Unterlagen, die während des Prozesses zugänglich gemacht wurden, auch vertraulich zu behandeln sind, sollte ein Unternehmensverkauf zwischen den Parteien nicht zustande gekommen sein.
In unserem Blogartikel Die Geheimhaltungsvereinbarung beim Unternehmenskauf wird näher auf die Thematik eingegangen.
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