Bieterverfahren
Das Bieterverfahren stellt einen Teilaspekt des Transaktionsprozesses beim Unternehmensverkauf dar. Dabei ist es das Ziel, mehrere interessierte Käufer im Wettbewerb für den Unternehmenskauf zu gewinnen und somit den Erlös zu maximieren.
Anders als beim Verkauf ohne Bieterverfahren, bei dem der angestrebte Verkaufspreis vom Anbieter vorgegeben wird, geben die Kaufinteressenten dabei wie bei einer Auktion ihre Gebote ab und können so den Preis aktiv mitgestalten. Die Anzahl der Bieter wird im weiteren Verlauf des Prozesses minimiert, und der Kauf wird mit dem Käufer mit dem aus Sicht des Verkäufers besten Angebot abgeschlossen.
Das Verfahren erfolgt nach einem standardisierten, aber dennoch individuell angepassten Prozess, bei dem es wichtig ist, allen potenziellen Investoren den gleichen Informationsstand zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig durch die verschiedenen Phasen zu begleiten. Dies ist Aufgabe des zuständigen Transaktions-Beraters.
In der Planung wird ebenfalls ein Zeitplan integriert, der bestimmte Fristen für alle Bieter setzt. Beispielsweise
- Die Fristen zum Abgeben des erste indikativen Angebots
- Der Durchführung der Due Diligence Prüfung und
- Das Datum der Unterzeichnung des Kaufvertrages
Diese Vorteile entstehen, wenn ein Bieterwettbewerb zustande kommt:
- Ein schnellerer und effizienterer Verkauf
- Steuerung des Prozesses durch den Käufer
- Oft ein höherer Verkaufserlös
- Wählen des interessantesten Käufers mit dem besten Angebot
Ein Nachteil besteht darin, dass nicht jeder potentielle Käufer sich auf ein Bieterverfahren und das Einhalten der Fristen einlassen möchte. Besonders geeignet ist diese für Unternehmen mit herausstechenden Alleinstellungsmerkmalen. Je mehr Unternehmen auf dem Markt sind, die ein ähnliches Geschäftsmodell bedienen, desto mehr andere interessante Optionen hat ein potentieller Bieter.
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