Vorsteuer

Die Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die ein Unternehmen beim Kauf von Lieferungen und Leistungen bezahlt hat und sich vom Finanzamt erstatten lassen kann.

Im Zuge der Umsatzsteuer besteht nämlich das Risiko einer kumulierten Besteuerung innerhalb der unterschiedlichen Prozess- und Handelsstufen, die ein Konsumgut durchläuft, da vermehrt die Umsatzsteuer angesetzt wird.

Um dem vorzubeugen, besteht das Konzept der nichtkumulativen Allphasenumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug. Dieses bewirkt, dass

jedem Unternehmer die Umsatzsteuer, die sie auf die die erkauften Leistungen des vorherigen Prozessschrittes gezahlt habe, wieder zurückerstattet bekommen.

Auf diese Weise fällt zwar bei jedem Prozessschritt eine Umsatzsteuer an, doch nur beim Endverbraucher bleibt sie tatsächlich bestehen.

Erfahren Sie jetzt mehr darüber, mit welchen Steuerbelastungen Sie während Ihres Unternehmensverkaufs zu rechnen haben in unserem Artikel Unternehmensverkauf - Welche Steuern fallen an?

Oder besuchen Sie unsere Kategorie “Steuern”.

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