Vermögensteuer
Der Vermögensteuer unterliegt grundsätzlich das gesamte Reinvermögen jedes Steuerpflichtigen in Deutschland und fiel auf das Vermögen besonders wohlhabender Menschen an.
Seit 1997 wird jedoch die Steuererhebung der Vermögensteuer in Deutschland ausgesetzt, da die Bemessungsgrundlage des Vermögensteuergesetzes Ungleichbehandlungen unterschiedlicher Vermögensarten enthält, welche mit dem verfassungsmäßigen Gleichheitsgrundsatz nicht vereinbar sind.
Zwar ist das Vermögensteuergesetz formal noch in Kraft, jedoch darf sie aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 1996 nicht mehr erhoben werden. Grund für das Nichtaufheben des Gesetzes ist ein damals geschlossener Kompromiss zwischen der Regierung und dem damaligen Bundesrat, welcher der Gesetzesverabschiedung im Gegensatz zur Regierung nicht offiziell zustimmen wollte. Deshalb könnte das Vermögensteuergesetz jederzeit wieder eingeführt werden.
Ein Wiederinkraftsetzen einer Vermögenssteuer wird wiederholt in der Politik diskutiert.
Vorteile, die einige hierbei sehen sind:
- Eine Vermögensteuer könnte sich positiv auf die soziale Gerechtigkeit auswirken und Finanzlücken schließen
- Mögliche Einnahmequelle des Staates
Viele Argumente sprechen jedoch auch dagegen, unter anderem:
- Es ist fraglich, ob es eine Möglichkeit gibt, Geld- und Sachvermögen einheitlich zu versteuern
- Zusätzlicher bürokratischer Aufwand durch ein zusätzliches Steuergesetz
- Unternehmen könnten sich ins Ausland absetzen, um der Steuerlast zu entgehen, was den Verlust von Arbeitsplätzen zur Folge hat
Wenn Sie wissen möchten, welche Steuern während eines Unternehmensverkaufs auf Sie zukommen, lesen Sie jetzt unseren Artikel Unternehmensverkauf - Welche Steuern fallen an?
Oder besuchen Sie unsere Kategorie “Steuern”.
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