Earn-Out
Eine Earn-Out-Klausel ist eine Vereinbarung im Unternehmenskaufvertrag.
Sie besagt, dass ein Teil des Kaufpreises erst nach Erreichung bestimmter Erfolgskennzahlen zu einem späteren Zeitpunkt (nach dem tatsächlichen Verkauf) gezahlt wird. Diese Erfolgskennzahlen können dabei ganz individueller Art sein. In der Regel sind es jedoch betriebswirtschaftliche Größen wie das EBIT und das EBITDA des Zielunternehmens.
Wenn das Closing stattfindet, wird daher zunächst nur der vereinbarte Basispreis an den Verkäufer gezahlt. Nachdem die vereinbarten Kennzahlen erreicht wurden, wird der Rest des Kaufpreises, der Zusatzkaufpreis, oder auch Earn Out, nachgelagert bis zu mehrere Jahre nach dem eigentlichen Übergang der Geschäftsanteile, bezahlt.
Die Earn-Out-Klausel sichert den Käufer in einer Transaktion ab, da sie den Risikofaktor eliminiert, der dadurch entstehen könnte, dass sich das Unternehmen tatsächlich schlechter entwickelt, als ursprünglich in Aussicht gestellt.
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